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   OLG Celle, 23.07.2002 - Not 13/02   

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OLG Celle, 23.07.2002 - Not 13/02 (https://dejure.org/2002,30057)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.07.2002 - Not 13/02 (https://dejure.org/2002,30057)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Juli 2002 - Not 13/02 (https://dejure.org/2002,30057)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Bestellung zum Anwaltsnotar - und die Examensnote im Auswahlverfahren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 1/01

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2002 - Not 13/02
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NdsRpfl 1994, 330; DNotZ 1999, 241, 242; Beschluss vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01) ist die Bewertungsobergrenze für das Auswahlkriterium der Beurkundungen im Rahmen der Notarverwesungen und Notarvertretungen geboten, um zu verhindern, dass die übrigen gesetzlichen Auswahlgesichtspunkte, vor allem das besonders bedeutsame Kriterium des zweiten juristischen Staatsexamens, verdrängt werden und dass Bewerber unangemessen bevorzugt werden, die im Vergleich zu anderen Bewerbern in weit größerem Maße Gelegenheit hatten, einen Notar zu vertreten oder dessen Amt zu verwesen.

    Auch die von dem Antragsteller angestrebte Vergabe von Sonderpunkten für dieses Leistungskriterium hat die Antragsgegnerin mit Recht abgelehnt, weil sie die gebotene Begrenzung des Gewichts der Urkundspraxis wieder einschränken oder aufheben und im Ergebnis über eine systemwidrige Doppelbewertung desselben Kriteriums zu einer Ungleichbehandlung anderer Bewerber führen würde (vgl. BGH Beschluss vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01).

  • BGH, 03.12.2001 - NotZ 20/01

    Bedeutung des Ergebnisses des zweiten juristischen Staatsexamens für einen

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2002 - Not 13/02
    Dabei kommt dem Ergebnis des zweiten juristischen Staatsexamens, das wesentlich auf der Beurteilung namentlich nicht gekennzeichneter Arbeiten beruht, und das von einem finanziellen Interesse der prüfenden Stelle an der Nachfrage nach Prüfungsleistungen frei ist, nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine besondere Aussagekraft beim fachlichen Vergleich verschiedener Bewerber zu (vgl. BGH NdsRpfl 1994, 330, 333; BGH NJW-RR 2002, 705).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2002 - Not 13/02
    Die fachliche Eignung stellt indessen gerade den umfassenden Auswahlmaßstab für das Amt des Notars dar (vgl. BGHZ 124, 327; 130, 356, 359).
  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 8/95

    Eignungsmerkmale für das Anwaltsnotariat: Anforderungen an die Kontrolle des

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2002 - Not 13/02
    Die fachliche Eignung stellt indessen gerade den umfassenden Auswahlmaßstab für das Amt des Notars dar (vgl. BGHZ 124, 327; 130, 356, 359).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2002 - Not 13/02
    Der Erlass und die Verlängerung der Geltungsdauer der einstweiligen Anordnung, die das Bundesverfassungsgericht in dem ebenfalls die Besetzung einer Notarstelle in Hannover betreffenden Verfassungsbeschwerdeverfahren (1 BvR 838/01) auf den Antrag eines Rechtsanwalts als abgelehnter Bewerber erlassen hat, beruht auf einer bloßen Folgenabwägung.
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2002 - Not 13/02
    22 Der Senat hält vor diesem Hintergrund an seiner Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 16. August 2001 - Not 16/01) fest, dass die in § 6 Abs. 3 Satz 1 BNotO vorgesehene Berücksichtigung des Prüfungsergebnisses verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und in der Niedersächsischen AVNot auch im Verhältnis zu den sonstigen Auswahlkriterien rechtlich bedenkenfrei geregelt ist (vgl. auch BGH NdsRpfl 1994, 330; Beschluss vom 31. Juli 2000 - NotZ 3/00 - BVerfG NJW 1987, 887), sodass eine Aussetzung des Verfahrens nach Art. 100 GG nicht in Betracht kommt.
  • BGH, 31.07.2000 - NotZ 3/00

    Auswahlkriterien bei Bestellung eines Notars

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2002 - Not 13/02
    22 Der Senat hält vor diesem Hintergrund an seiner Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 16. August 2001 - Not 16/01) fest, dass die in § 6 Abs. 3 Satz 1 BNotO vorgesehene Berücksichtigung des Prüfungsergebnisses verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und in der Niedersächsischen AVNot auch im Verhältnis zu den sonstigen Auswahlkriterien rechtlich bedenkenfrei geregelt ist (vgl. auch BGH NdsRpfl 1994, 330; Beschluss vom 31. Juli 2000 - NotZ 3/00 - BVerfG NJW 1987, 887), sodass eine Aussetzung des Verfahrens nach Art. 100 GG nicht in Betracht kommt.
  • BGH, 24.11.1997 - NotZ 11/97

    Durchführung des Auswahlverfahrens bei Vergabe von Notarstellen -

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2002 - Not 13/02
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NdsRpfl 1994, 330; DNotZ 1999, 241, 242; Beschluss vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01) ist die Bewertungsobergrenze für das Auswahlkriterium der Beurkundungen im Rahmen der Notarverwesungen und Notarvertretungen geboten, um zu verhindern, dass die übrigen gesetzlichen Auswahlgesichtspunkte, vor allem das besonders bedeutsame Kriterium des zweiten juristischen Staatsexamens, verdrängt werden und dass Bewerber unangemessen bevorzugt werden, die im Vergleich zu anderen Bewerbern in weit größerem Maße Gelegenheit hatten, einen Notar zu vertreten oder dessen Amt zu verwesen.
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